Welche Kinder dürfen die angebotene Notbetreuung besuchen?

Welche Kinder dürfen die angebotene Notbetreuung besuchen?

Die Seite des Schulministriums gibt dazu eine Antwort:

"Wenn mindestens ein Elternteil in einem der Tätigkeitsbereiche nach Maßgabe der Anlage 2 (ab dem 23. April 2020) zur Coronabetreuungsverordnung beschäftigt und in diesem Tätigkeitsbereich unabkömmlich ist, oder das alleinerziehende Elternteil einer Erwerbstätigkeit nachgeht, sich im Rahmen einer Schulausbildung oder im Rahmen einer Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befindet und sofern eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll - unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts - organisiert werden kann."

Wie die Hausmeister, die Reinigungskräfte, die Handwerker, die Schulleitung, das Sekretariat, die Schulsozialarbeiterin und wieder die Lehrkräfte, sind auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Interaktiv jeden Tag vor Ort. In unserer Schule haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Interaktiv die Aufgabe der Notbetreuung übernommen. Neben sportlichen, künstlerischen und musikalischen Aktivitäten, unterstützen diese auch ihr Kind bei der Bewältigung der Aufgaben des außerschulischen Unterrichts.

Falls Sie eine Notbetreuuung ihres Kindes wünschen, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Realschule.

Eine FAQ-Liste zum Angebot „Notbetreuung“, Stand 27. April 2020, finden sie auf den Seiten des Schulministeriums, hier: Fragen und Antworten zur Notbetreuung.