April 2020

Welche Kinder dürfen die angebotene Notbetreuung besuchen?

Die Seite des Schulministriums gibt dazu eine Antwort:

"Wenn mindestens ein Elternteil in einem der Tätigkeitsbereiche nach Maßgabe der Anlage 2 (ab dem 23. April 2020) zur Coronabetreuungsverordnung beschäftigt und in diesem Tätigkeitsbereich unabkömmlich ist, oder das alleinerziehende Elternteil einer Erwerbstätigkeit nachgeht, sich im Rahmen einer Schulausbildung oder im Rahmen einer Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befindet und sofern eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll - unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts - organisiert werden kann."

Hinweise und Verhaltensregeln für die Schülerbeförderung  im ÖPNV/Schülerspezialverkehr  
 
des Städtetages Nordrhein-Westfalen, des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, des Städte- und Gemeindebundes NordrheinWestfalen,  der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen im Verband deutscher Verkehrsunternehmen, des Verbandes nordrhein-westfälischer Omnibusunternehmen,  des Ministeriums für Schule und Bildung, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

der Unterrichtsbeginn an der RSH ist äußerst gewissenhaft vorbereitet worden, so dass wir uns gemeinsam auf die ersten Unterrichtsstunden freuen. Das Schulleitungsteam der  RSH hat die Unterrichtsdurchführung so organisiert, dass die Schüler der 10. Schuljahre den Pavillon und zwei Klassenräume des Hauptgebäudes nutzen können.

Den Schülern wird dringend empfohlen, sich Schutzmasken zu besorgen. Im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften sind sie sowieso Pflicht, in der Schule sind sie sehr hilfreich, vor allem wenn der Sicherheitsabstand mal nicht eingehalten werden kann. In sämtlichen Toilettenanlagen wurden die Seifen- und Papierhandtuchspender überprüft. Diese werden stündlich von den Hausmeistern kontrolliert und bei Bedarf wieder aufgefüllt. Darüber hinaus bestehen die üblichen Handwasch- und Hygieneregeln.

Liebe Eltern, Schülerinnen und Schüler,
 
gestern um 22.10 Uhr kam die heiß ersehnte Mail des MSB. Vieles bleibt leider unsicher. Klar ist nur, dass 

1) Die 10er-Klassen ab 23.04. irgendwie auf die Prüfungen vorbereitet werden, aber nicht als regulärer Unterricht. 

2) Die ZP 10 nicht zentral sind. Die Prüfungsaufgaben werden von den Fachlehrerinnen und –lehrern unserer Schule gestellt.

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
 
zu Beginn der Osterferien hätte ich gerne Genaueres mitgeteilt, aber es ist noch nicht sicher, ob der Schulbetrieb nach den Ferien wieder aufgenommen wird.

In der Mitteilung des Schulministeriums vom 30. März geht man davon aus, dass „der Unterricht unmittelbar oder zeitnah nach den Osterferien – zumindest für die Schülerinnen und Schüler in den Abschlussjahrgängen – wiederaufgenommen werden kann …“ Nach der heutigen Nachricht des Ministeriums wird es am 15. April weitere Informationen geben. Aber: „Welche Verhaltensregeln ab dem 20. April 2020 gelten werden und welche Auswirkungen das auf den Schulbetrieb haben wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen.“

Liebe Eltern und Schülerinnen wie Schüler der Klassen 10,
wie angekündigt, werden die Termine für die ZP 10 in diesem Schuljahr verschoben. Der neue amtliche Terminplan sieht aus wie folgt:
Termine für die Zentralen Prüfungen am Schuljahresende 2019/20

Ich gehe davon aus, dass der Unterricht am 20.04.2020 wieder beginnt. Es ist damit zu rechnen, dass Klassenarbeiten in den Prüfungsfächern direkt in der ersten Woche nach den Ferien geschrieben werden. Angesichts des engen Zeitrahmens werde ich auch 3 schriftliche Arbeiten pro Woche zulassen.
Alle Schülerinnen und Schüler fordere ich noch einmal eindringlich auf, die für die unterrichtsfreie Zeit gestellten Aufgaben vollständig zu bearbeiten und sich in den Ferien gezielt auf die Zentralen Prüfungen vorzubereiten.

Gutes Gelingen und vor allem Gesundheit wünsche ich allen!

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Heidelberg, Schulleiter